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Verkaufsautomaten auf Madeira müssen zu 50% gesunde Produkte enthalten

Mit dem Ziel, einen gesunden Lebensstil zu fördern, legt das Regionale Gesetzesdekret Nr. 5/2026/M die Verpflichtung fest, gesunde Lebensmittel in Verkaufsautomaten in der Autonomen Region Madeira anzubieten. Die Maßnahme gilt für Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, den öffentlichen Unternehmenssektor, öffentliche Verbände und private Einrichtungen.

Umsetzungsregeln:

  • Anteil: Mindestens 50 % der Kapazität des Automaten müssen mit Produkten von der offiziellen Liste belegt sein.
  • Hervorhebung: Gesunde Produkte müssen für den Verbraucher an einer prominenten Stelle platziert werden.
  • Grenzwerte: Kein spezifisches Produkt von der Liste darf mehr als 20 % der für gesunde Optionen reservierten 50 %-Quote einnehmen.

Die Liste der erlaubten Produkte umfasst unter anderem: stilles Wasser, ungesüßte Milch und Joghurt, Natursäfte, frisches Obst, naturbelassene Nüsse, Vollkornbrot sowie Hülsenfrüchte- oder Getreidesnacks mit geringem Salz- und Zuckergehalt. Die Überwachung obliegt der Regionalen Behörde für wirtschaftliche Aktivitäten (ARAE). Die Nichteinhaltung dieser Normen wird als schwerwiegende Ordnungswidrigkeit eingestuft, wobei das Bußgeldsystem am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

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